Die zytologische gynäkologische Untersuchung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Krebsfrüherkennung des Gebärmutterhalskrebses und seiner Vorstufen. Seit der Einführung im Jahr 1971 hat sich die Häufigkeit dieser Erkrankung um fast 90% reduziert.

In der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung werden einzeln liegende Zellen oder Zellverbände mittels Abstrich vom Gebärmuttermund und Gebärmutterhals entnommen, auf einen Objektträger gebracht und nach Papanicolaou gefärbt. Die anschließende zytologische Beurteilung berücksichtigt die Zell- bzw. Kernform und -struktur sowie die Kern-Plasma-Relation. So kann in vielen Fällen eine Aussage zur Dignität oder Genese einer Veränderung der Zellen getroffen werden. Die Dokumentation der zytologischen Befundung wird als Pap-Befund entsprechend der Münchner Nomenklatur III eingestuft.

Die Dünnschichtzytologie (flüssigkeitsbasierte Zytologie) ist eine zusätzliche Methoden die besonders bei erschwerten Untersuchungsbedingungen (Blutungen, reichliche Schleimsekretion oder Entzündungen) eine bessere und sichere Beurteilung ermöglicht, da das Flüssigkeitsmedium von störenden Zellüberlagerungen, Blutbeimengungen, Schleim und Entzündungszellen gereinigt wird.

Immunzytologische Techniken können ergänzend zur Differentialdiagnose oder für Aussagen zur Prognose einer Zellveränderung herangezogen werden.

Durch die HPV-Diagnostik kann nachgewiesen werden, ob bei einer Patientin ein Infekt mit dem Humanen Papilloma Virus vorliegt. Entscheidend ist hierbei die Präsens von Hochrisiko HPV-Typen, welche für die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind.